So läuft der Antrag auf rechtliche Betreuung – ganz unkompliziert:
Antrag stellen
– Entweder der bedürftigte Mensch selbst, ein Familienmitglied oder ein guter Bekannter geht zum Betreuungsgericht.
Anregung zur Bestellung einer rechtlichen Betreuung
Prüfung durch das Gericht
– Das Gericht schaut, ob wirklich Unterstützung nötig ist.
– Meist gibt es ein kurzes Gespräch oder ein ärztliches Attest, um zu sehen, wo geholfen werden muss.
- Falls der Betroffene wegen seiner Beeinträchtigung sich nicht selbst im Verfahren äußern kann, überwacht ein separat eingesetzter Verfahrenspfleger den korrekten Ablauf.
Betreuer aussuchen
– Familienmitglied, Freund oder ein ehrenamtlicher Betreuer kann übernehmen.Vorrangig wird eine vom Betroffenen gewünschte Person bestellt. Ein solcher Wunsch kann zum Beispiel in einer Betreuungsverfügung niedergelegt sein.
Weitere Rangfolge bei gleicher Eignung:
Angehörige oder Bekannte
Ehrenamtlich Engagierte
Berufsbetreuer
– Ehrenamtliche werden vorher geschult und bekommen Unterstützung vom Betreuungsverein. manchmal ist der Fall so schwierig, dass nur ein Berufsbetreuer des Vereins in Frage kommt.
Gericht entscheide t
– Wenn alles passt, wird die Betreuung offiziell bestellt.
– Es wird genau festgelegt, in welchen Bereichen der Betreuer helfen darf.Beispielsweise:
1. Vermögenssorge / Finanzen
Konto- und Geldangelegenheiten regeln
Rechnungen bezahlen
Verträge prüfen oder abschließen
2. Gesundheitssorge
Arzttermine begleiten
Entscheidungen über Behandlungen unterstützen
Medikamente organisieren
3. Aufenthaltsbestimmung / Wohnsorge
Wohnform entscheiden (z. B. Zuhause bleiben, Pflegeheim)
Umzug oder Umbauten planen
4. Allgemeine Lebenssorge
Tagesablauf und Alltag organisieren
Post, Anträge oder Verträge klären
Kontakte zu Ämtern, Versicherungen oder Behörden pflegen
Los geht’s
– Der Betreuer unterstützt im Alltag, bei Behördengängen, Finanzen oder Arztterminen.
– Der hilfsbedürftigte Mensch bleibt so selbstständig wie möglich.
– Der Betreuungsverein steht jederzeit mit Tipps und Schulungen zur Seite.
Weitere Hinweise finden Sie auch auf der Website des
